Gesetze / Wirtschaftsprüferordnung
WPO§ 4a Verfahren über eine einheitliche Stelle
Die Verwaltungsverfahren in öffentlich-rechtlichen und berufsrechtlichen Angelegenheiten, die in diesem Gesetz oder in einer auf Grund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsverordnung geregelt werden, können über eine einheitliche Stelle nach den Vorschriften des Verwaltungsverfahrensgesetzes abgewickelt werden.
Änderungsverlauf
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07.07.2021 Ausfertigung
§ 4a geändert durch Artikel 31 des Gesetzes vom 7. Juli 2021 (BGBl. I 2363)
BGBl. 2021 I S. 2363
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22.12.2010 Ausfertigung
§ 4a eingefügt durch Artikel 18 des Gesetzes vom 22. Dezember 2010 (BGBl. I 2248)
BGBl. 2010 I S. 2248
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