Gesetze / Wirtschaftsprüferordnung

WPO

§ 4a Verfahren über eine einheitliche Stelle

Stand: 01.08.2021

Bund2 Fassungen

Die Verwaltungsverfahren in öffentlich-rechtlichen und berufsrechtlichen Angelegenheiten, die in diesem Gesetz oder in einer auf Grund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsverordnung geregelt werden, können über eine einheitliche Stelle nach den Vorschriften des Verwaltungsverfahrensgesetzes abgewickelt werden.

§ 4 § 4b