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Artikel 18 · BT-Drs. 17/3356 · S. 22

Zu Artikel 18 (Inkrafttreten)

Zu Artikel 18 (Inkrafttreten)
Die Vorschrift regelt das Inkrafttreten des Gesetzes.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 23 – Drucksache 17/3356
Anlage 2
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates
Der Nationale Normenkontrollrat hat den Gesetzentwurf auf
Bürokratiekosten geprüft, die durch Informationspflichten
begründet werden.
Mit dem Gesetz werden keine Informationspflichten für die
Wirtschaft, die Verwaltung und Bürgerinnen und Bürger
eingeführt, geändert oder aufgehoben. Es entstehen keine
neuen Bürokratiekosten für Wirtschaft, Verwaltung sowie
Bürgerinnen und Bürger.
Der Nationale Normenkontrollrat hat im Rahmen seines ge-
setzlichen Prüfauftrages daher keine Bedenken gegen das
Regelungsvorhaben.
Drucksache 17/3356 – 24 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
Anlage 3
Stellungnahme des Bundesrates
Der Bundesrat hat in seiner 875. Sitzung am 15. Oktober
2010 beschlossen, zu dem Gesetzentwurf gemäß Artikel 76
Absatz 2 des Grundgesetzes wie folgt Stellung zu nehmen:
1. Zu Artikel 2a – neu – (Änderung der Insolvenzord-
nung)
Der Bundesrat bittet, im weiteren Verlauf des Gesetzge-
bungsverfahrens zu prüfen, ob zur Umsetzung der
Dienstleistungsrichtlinie in die Insolvenzordnung Rege-
lungen zu den Anforderungen an die geeigneten Stellen
im Sinne von § 305 Absatz 1 Nummer 1 InsO und gege-
benenfalls zu den diesbezüglichen Genehmigungsver-
fahren aufzunehmen sind.
Begründung
Die Regelung des § 305 Absatz 1 Nummer 1 InsO er-
mächtigt die Länder zu bestimmen, welche Personen
oder Stellen als geeignet anzusehen sind, einem Schuld-
ner das Scheitern einer außergerichtlichen Schuldenbe-
reinigung zu bescheinigen. Von dieser Ermächtigung ha-
ben die Länder alle Gebrauch gemacht und in Ausfüh-
rungsgesetzen zur Insolvenzordnung die Voraussetzun-
gen für eine Anerkennu

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 41.263 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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BT-Drs. 17/3356, 17. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 93.768–135.031 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.33) +D1D2D3D4 · Prüfwert 072765b7832558e5….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP