§ 50 (weggefallen)
Stand: 30.09.2019
Wird zitiert von 48
Nach Gewicht
- VG Sigmaringen, 26.06.2013 – 2 K 1819/12Zitiert von 2
- VG Stuttgart, 20.10.2020 – 5 K 10890/18Zitiert von 1
- VG Stuttgart, 20.10.2020 – 5 K 10903/18Zitiert von 1
- VG Stuttgart, 06.12.2011 – 5 K 4898/10Zitiert von 12
- OVG Niedersachsen, 19.04.2011 – 11 LC 255/10Zitiert von 1
- OVG Berlin-Brandenburg, 26.01.2012 – OVG 11 S 27.11Zitiert von 4
Zuletzt entschieden
- VG Köln, 03.01.2024 – 20 K 2507/23Zitiert von 1
- VG Düsseldorf, 03.05.2023 – 22 K 6330/21Zitiert von 1
- VG Düsseldorf, 07.03.2023 – 22 K 7087/20Zitiert von 19
48 Entscheidungen zu § 50 WaffG →
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 50 WaffG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Für § 50 WaffG liegt kein Text vor.
Die Norm ist im Gesetz verzeichnet, aber die konsolidierte Textfassung enthält an dieser Stelle keinen Text — etwa weil sie aufgehoben oder noch nicht in Kraft getreten ist.