§ 2 Grundsätze des Umgangs mit Waffen oder Munition, Waffenliste
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/WaffG%202002/2#abs-1 (1) Der Umgang mit Waffen oder Munition ist nur Personen gestattet, die das 18. Lebensjahr vollendet haben.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/WaffG%202002/2#abs-2 (2) Der Umgang mit Waffen oder Munition, die in der Anlage 2 (Waffenliste) Abschnitt 2 zu diesem Gesetz genannt sind, bedarf der Erlaubnis.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/WaffG%202002/2#abs-3 (3) Der Umgang mit Waffen oder Munition, die in der Anlage 2 Abschnitt 1 zu diesem Gesetz genannt sind, ist verboten.
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/WaffG%202002/2#abs-4 (4) Waffen oder Munition, mit denen der Umgang ganz oder teilweise von der Erlaubnispflicht oder von einem Verbot ausgenommen ist, sind in der Anlage 2 Abschnitt 1 und 2 genannt. Ferner sind in der Anlage 2 Abschnitt 3 die Waffen und Munition genannt, auf die dieses Gesetz ganz oder teilweise nicht anzuwenden ist.
Permalink zu Abs. 5recht.nulegal.eu/gesetze/WaffG%202002/2#abs-5 (5) Bestehen Zweifel darüber, ob ein Gegenstand von diesem Gesetz erfasst wird oder wie er nach Maßgabe der Begriffsbestimmungen in Anlage 1 Abschnitt 1 und 3 und der Anlage 2 einzustufen ist, so entscheidet auf Antrag die zuständige Behörde. Antragsberechtigt sind
Die nach Landesrecht zuständigen Behörden sind vor der Entscheidung zu hören. Die Entscheidung ist für den Geltungsbereich dieses Gesetzes allgemein verbindlich. Sie ist im Bundesanzeiger bekannt zu machen.
Wird zitiert von 238 Entscheidungen zu § 2 WaffG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- BVerwG, 24.06.2009 – 6 C 21.08Zitiert von 7
- AG Eckernförde, 11.04.2025 – 5 Ls 590 Js 10010/22 jug
- BVerwG, 06.11.2002 – 6 C 8.02Zitiert von 12
- VG Stuttgart, 23.01.2024 – 5 K 4730/22
- VG Düsseldorf, 03.05.2023 – 22 K 6330/21Zitiert von 1
- OVG NRW, 23.06.2026 – 20 A 761/23
Zuletzt entschieden
- BGH, 29.07.2026 – 2 StR 218/26Strafverfahren: Anforderungen an die Bezeichnung von Betäubungsmittel- und Waffendelikten im Urteilstenor sowie Voraussetzungen der erweiterten Einziehung Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- VG Köln, 09.06.2026 – 20 L 304/26
- BGH, 28.05.2026 – 3 StR 578/25
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 2 WaffG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.