§ 8a Tauglichkeitsgrade; Verwendungsgrade
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 27
Wichtigste und neueste Entscheidungen anzeigen
Nach Gewicht
- VG Saarland Saarlouis, 08.04.2008 – 2 K 189/07
- BVerwG, 02.09.2010 – 6 B 23/10Musterungsverfahren; Wehrdienstfähigkeit bei Allergie; Einberufung in den WintermonatenZitiert von 1
- VG Saarland Saarlouis, 26.06.2009 – 2 K 6/09Zitiert von 2
- VG Schwerin, 15.04.2010 – 6 B 105/10Zitiert von 2
- BVerwG, 12.10.2010 – 6 B 26/10Wehrdienstfähigkeit; sachverständiger Zeuge; Sachverständiger; zur Abgrenzung der Beweismittel des sachverständigen Zeugen und des SachverständigenZitiert von 15
- OVG NRW, 17.06.1998 – 25 A 3477/96
Zuletzt entschieden
- OVG Saarland, 19.03.2025 – 2 C 148/24Zitiert von 1
- OVG Saarland, 19.03.2025 – 2 C 151/24Zitiert von 1
- OVG Saarland, 19.03.2025 – 2 C 152/24Zitiert von 2
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 8a WPflG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/WehrPflG/8a#abs-1 (1) Folgende Tauglichkeitsgrade werden festgesetzt:
–
wehrdienstfähig,
–
vorübergehend nicht wehrdienstfähig,
–
nicht wehrdienstfähig.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/WehrPflG/8a#abs-2 (2) Wehrdienstfähige Wehrpflichtige sind nach Maßgabe des ärztlichen Urteils voll verwendungsfähig oder verwendungsfähig mit Einschränkung für bestimmte Tätigkeiten. Im Rahmen ihrer Verwendungsfähigkeit stehen sie für den Wehrdienst zur Verfügung, soweit dieses Gesetz nichts anderes bestimmt.