Gesetze / Werkstätten-Mitwirkungsverordnung
WMVO§ 40a (weggefallen)
Stand: 01.07.2021
Für § 40a WMVO liegt kein Text vor.
Die Norm ist im Gesetz verzeichnet, aber die konsolidierte Textfassung enthält an dieser Stelle keinen Text — etwa weil sie aufgehoben oder noch nicht in Kraft getreten ist.
Änderungsverlauf
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02.06.2021 Ausfertigung
§ 40a eingefügt durch Artikel 13a des Gesetzes vom 2. Juni 2021 (BGBl. I 1387)
BGBl. 2021 I S. 1387
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10.07.2020 Ausfertigung
§ 40a geändert durch Artikel 2b 1. 1. 2021 des Gesetzes vom 10. Juli 2020 (BGBl. I 1657)
BGBl. 2020 I S. 1657
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10.07.2020 Ausfertigung
§ 40a eingefügt durch Artikel 2a des Gesetzes vom 10. Juli 2020 (BGBl. I 1657)
BGBl. I S. 1657
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10.07.2020 Ausfertigung
§ 40a geändert durch Artikel 2b des Gesetzes vom 10. Juli 2020 (BGBl. I 1657)
BGBl. I S. 1657
Quelle öffnet die Stelle im Gesetzblatt, an der die Änderung angeordnet wurde; wo sich nur der ändernde Artikel sicher bestimmen lässt, öffnet der Knopf diesen Artikel. Gesetzgebungsmaterialien öffnet die amtliche Begründung zu genau dieser Regelungseinheit. Steht statt eines Knopfes nur die Fundstelle, liegt uns der Text dieser Ausgabe nicht vor.
Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.