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Artikel 2 · BT-Drs. 19/19371 · S. 39

Zu Artikel 2 (Folgeänderungen)

Zu Artikel 2 (Folgeänderungen)
Zu Absatz 1
Es handelt sich um eine Folgeänderung zu den Änderungen der §§ 3 bis 6, 8 und 9 sowie des Abschnitt 6 des
AEntG. § 1 Absatz 3 des Mindestlohngesetzes bestimmt, dass den gesetzlichen Mindestlohn übersteigende Bran-
chenmindestlöhne und die dazu bestehenden Regelungen nach AEntG und Arbeitnehmerüberlassungsgesetz Vor-
rang gegenüber den Regelungen des Mindestlohngesetzes haben. Der Gesetzgeber ist dabei davon ausgegangen,
dass sie mit derselben Wirkung durchgesetzt werden wie der gesetzliche Mindestlohn. Infolge der Änderungen
im AEntG gilt dies nicht mehr in den in § 1 Absatz 3 Satz 2 des Mindestlohngesetzes genannten Fällen, sodass
diese Fallgruppe zu streichen ist.
Drucksache 19/19371                                 – 40 –             Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode



Zu Absatz 2
Es handelt sich um redaktionelle Folgeänderungen aufgrund der Streichung des Absatz 1 in § 6 AEntG.

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Herkunft

BT-Drs. 19/19371, 19. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 144.596–145.540 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.04) +D1D2D3 · Prüfwert 4041dd922ff57ebf….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP