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Artikel 12 · BT-Drs. 17/1393 · S. 21

Zu Artikel 12 (Änderung des Wasserhaushaltsgeset-

Zu Artikel 12 (Änderung des Wasserhaushaltsgeset-
zes)
Zu Nummer 1
Nach dem Wortlaut des § 57 Absatz 3 des Wasserhaushalts-
gesetzes 2009 sind für vorhandene Abwassereinleitungen,
die nicht den Anforderungen einer Rechtsverordnung nach
dem neuen § 23 Absatz 1 Nummer 3 entsprechen, die erfor-
derlichen Anpassungsmaßnahmen innerhalb angemessener
Fristendurchzuführen.DurchdieErgänzungdes§ 57 Absatz3
wird klar gestellt, dass gegebenenfalls auch für Abwasserein-
leitungen, die am 1. März 2010, das heißt zum Zeitpunkt des
Inkrafttretens des Gesetzes zur Neuregelung des Wasser-
rechts vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2585) vorhanden sind,
im Hinblick auf entsprechende Anforderungen der derzei-
tigen Abwasserverordnung die erforderlichen Anpassungs-
maßnahmen innerhalb angemessener Fristen durchzuführen
sind. Auch insoweit führt § 57 Absatz 3 damit die derzeitige
Regelung in § 7a Absatz 3 des Wasserhaushaltsgesetzes in
der Fassung der Bekanntmachung vom 19. August 2002 fort.
Zu Nummer 2
Durch die vorgesehenen Änderungen wird klargestellt, dass
die Anforderungen der Abwasserverordnung für den Ort des
Anfalls des Abwassers oder vor seiner Vermischung im Hin-
blick auf das Genehmigungserfordernis und die Genehmi-
gungsvoraussetzungen für Indirekteinleitungen unabhängig
davon gelten, ob sie auf der Grundlage des § 7a Absatz 1
Satz 3 und 4, auch in Verbindung mit Absatz 2 des Wasser-
haushaltsgesetzes geltender Fassung oder auf Grund der Er-
mächtigungsgrundlage in § 23 Absatz 1 Nummer 3 in Ver-
bindung mit § 57 Absatz 2 des Wasserhaushaltsgesetzes vom
31. Juli 2009 geregelt worden sind.
Zu Nummer 3
Die Neufassung der Verordnungsermächtigung stellt klar,
dass auch Anforderungen an Sachverständigenorganisatio-
nen, die Sachverständige bestellen, durch Rechtsverordnung
geregelt werden kö

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 3.357 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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BT-Drs. 17/1393, 17. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 97.036–100.393 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.38) +D1D2D3 · Prüfwert d6b2696090255cf3….

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