Art 1
Stand: 10.06.2019
Der gezogene Wechsel enthält:
1.
die Bezeichnung als Wechsel im Texte der Urkunde, und zwar in der Sprache, in der sie ausgestellt ist;
2.
die unbedingte Anweisung, eine bestimmte Geldsumme zu zahlen;
3.
den Namen dessen, der zahlen soll (Bezogener);
4.
die Angabe der Verfallzeit;
5.
die Angabe des Zahlungsortes;
6.
den Namen dessen, an den oder an dessen Order gezahlt werden soll;
7.
die Angabe des Tages und des Ortes der Ausstellung;
8.
die Unterschrift des Ausstellers.
Wird zitiert von 8 Entscheidungen zu Art 1 WG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- VGH Baden-Württemberg, 29.11.2021 – 3 S 1303/21
- VG Sigmaringen, 30.07.2019 – 3 K 9192/17Zitiert von 1
- VG Freiburg, 02.07.2018 – 2 K 8116/17
- VGH Baden-Württemberg, 27.02.2018 – 3 S 963/16Zitiert von 6
- VGH Baden-Württemberg, 08.11.2005 – 3 S 538/05Zitiert von 8
- VG Stuttgart, 06.08.2025 – 6 K 6654/24
Zuletzt entschieden
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung Art 1 WG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.