Art 2
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/WG/2#abs-1 (1) Eine Urkunde, der einer der in vorstehendem Artikel bezeichneten Bestandteile fehlt, gilt nicht als gezogener Wechsel, vorbehaltlich der in den folgenden Absätzen bezeichneten Fälle.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/WG/2#abs-2 (2) Ein Wechsel ohne Angabe der Verfallzeit gilt als Sichtwechsel.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/WG/2#abs-3 (3) Mangels einer besonderen Angabe gilt der bei dem Namen des Bezogenen angegebene Ort als Zahlungsort und zugleich als Wohnort des Bezogenen.
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/WG/2#abs-4 (4) Ein Wechsel ohne Angabe des Ausstellungsortes gilt als ausgestellt an dem Ort, der bei dem Namen des Ausstellers angegeben ist.