Gesetze / Verwaltungsverfahrensgesetz
VwVfG§ 90 Beschlussfähigkeit
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 17
Wichtigste und neueste Entscheidungen anzeigen
Nach Gewicht
- VGH Baden-Württemberg, 06.05.2021 – 9 S 3119/19Zitiert von 6
- OVG Niedersachsen, 20.10.2008 – 10 LA 101/07Erfolgloser Antrag auf Zulassung der Berufung gegen die Beanstandung einer Fernsehsendung wegen Verstoßes gegen den Jugendschutz KI-generierter Titel – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 15
- OVG Sachsen, 19.03.2021 – 2 B 66/21Zitiert von 2
- OVG Berlin-Brandenburg, 13.11.2014 – OVG 11 B 10.12Rundfunkrecht: Erledigung einer medienrechtlichen Beanstandung und Sendezeitfestlegung durch Erlöschen der Sendelizenz KI-generierter Titel – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 22
- VG Berlin, 09.11.2011 – 27 A 64.07Zitiert von 10
- VG Berlin, 09.11.2011 – 27 A 63.07Zitiert von 4
Zuletzt entschieden
- BVerwG, 09.07.2025 – 5 C 2.24Verpflichtung zur Neubescheidung eines Antrags auf Leistungen nach dem Conterganstiftungsgesetz wegen fehlerhafter Beteiligung der in § 16 Abs. 2 ContStiftG vorgesehenen Kommission; Beweismaßstab bezüglich des Zusammenhangs zwischen Thalidomideinnahme der Mutter und Fehlbildung des KindesZitiert von 5
- OVG NRW, 23.11.2023 – 16 A 1884/22Zitiert von 4
- VG Berlin, 25.11.2021 – 25 K 218.19Zitiert von 2
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 90 VwVfG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/VwVfG/90#abs-1 (1) Ausschüsse sind beschlussfähig, wenn alle Mitglieder geladen und mehr als die Hälfte, mindestens aber drei der stimmberechtigten Mitglieder anwesend sind. Beschlüsse können auch im schriftlichen Verfahren gefasst werden, wenn kein Mitglied widerspricht.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/VwVfG/90#abs-2 (2) Ist eine Angelegenheit wegen Beschlussunfähigkeit zurückgestellt worden und wird der Ausschuss zur Behandlung desselben Gegenstands erneut geladen, so ist er ohne Rücksicht auf die Zahl der Erschienenen beschlussfähig, wenn darauf in dieser Ladung hingewiesen worden ist.