Gesetze / Verwaltungsverfahrensgesetz
VwVfG§ 89 Ordnung in den Sitzungen
Stand: 10.06.2019
Der Vorsitzende eröffnet, leitet und schließt die Sitzungen; er ist für die Ordnung verantwortlich.
Wird zitiert von 4 Entscheidungen zu § 89 VwVfG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
- VG Berlin, 09.11.2011 – 27 A 64.07Zitiert von 10
- VG Berlin, 09.11.2011 – 27 A 63.07Zitiert von 4
- VG Berlin, 09.11.2011 – 27 A 62.07Zitiert von 1
- OVG Niedersachsen, 20.10.2008 – 10 LA 101/07Erfolgloser Antrag auf Zulassung der Berufung gegen die Beanstandung einer Fernsehsendung wegen Verstoßes gegen den Jugendschutz Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 15
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.