Gesetze / Verwaltungsverfahrensgesetz

VwVfG

§ 89 Ordnung in den Sitzungen

Stand: 10.06.2019

VerwaltungsrechtBund4 Entscheidungen

Der Vorsitzende eröffnet, leitet und schließt die Sitzungen; er ist für die Ordnung verantwortlich.

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