Gesetze / Verwaltungsverfahrensgesetz

VwVfG

§ 89 Ordnung in den Sitzungen

Stand: 10.06.2019

VerwaltungsrechtBund4 Entscheidungen

Der Vorsitzende eröffnet, leitet und schließt die Sitzungen; er ist für die Ordnung verantwortlich.

§ 88 § 90