Gesetze / Verwaltungsverfahrensgesetz
VwVfG§ 43 Wirksamkeit des Verwaltungsaktes
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/VwVfG/43#abs-1 (1) Ein Verwaltungsakt wird gegenüber demjenigen, für den er bestimmt ist oder der von ihm betroffen wird, in dem Zeitpunkt wirksam, in dem er ihm bekannt gegeben wird. Der Verwaltungsakt wird mit dem Inhalt wirksam, mit dem er bekannt gegeben wird.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/VwVfG/43#abs-2 (2) Ein Verwaltungsakt bleibt wirksam, solange und soweit er nicht zurückgenommen, widerrufen, anderweitig aufgehoben oder durch Zeitablauf oder auf andere Weise erledigt ist.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/VwVfG/43#abs-3 (3) Ein nichtiger Verwaltungsakt ist unwirksam.
Wird zitiert von 1.328 Entscheidungen zu § 43 VwVfG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- BVerwG, 19.04.2011 – 1 C 2.10Zitiert von 18
- BVerwG, 19.04.2011 – 1 C 2/10Rücknahme der Einbürgerung; kein Wiederaufleben früherer AufenthaltstitelZitiert von 3
- OVG NRW, 09.08.2013 – 2 A 2520/12Zitiert von 12
- BVerwG, 06.10.2015 – 3 B 9/15Erlöschen einer Genehmigung der Übertragung zur Betriebsführung; zivilrechtliche KündigungZitiert von 12
- BGH, 20.06.2016 – AnwZ (Brfg) 56/15Verwaltungsrechtliche Anwaltssache: Verzicht des Rechtsanwalts auf die ihm verliehene Befugnis zum Führen einer Fachanwaltsbezeichnung; Widerrufsberechtigung der Rechtsanwaltskammer
- OLG Düsseldorf, 26.09.2018 – U (Kart) 24/17
Zuletzt entschieden
- VGH Baden-Württemberg, 20.08.2026 – 10 S 2127/25Erfolgloser Eilantrag einer Umweltvereinigung gegen die immissionsschutzrechtliche Genehmigung von Windenergieanlagen Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- OVG Berlin-Brandenburg, 07.08.2026 – OVG 11 S 34/26Fortbestehen der angeordneten aufschiebenden Wirkung bei Neufassung der Zwangsgeldandrohung im Widerspruchsbescheid Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- VG Düsseldorf, 06.08.2026 – 16 L 1177/26.AEilrechtsschutz gegen Ablehnung eines Asylfolgeantrags; Bekanntgabe des Erstbescheids und Voraussetzungen einer Zustellungsfiktion Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 43 VwVfG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.