Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Verwaltungsverfahrensgesetz NRW
VwVfG NRW§ 24 Untersuchungsgrundsatz
Stand: 01.01.2025
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/VwVfG%20NRW/24#abs-1 (1) Die Behörde ermittelt den Sachverhalt von Amts wegen. Sie bestimmt Art und Umfang der Ermittlungen; an das Vorbringen und an die Beweisanträge der Beteiligten ist sie nicht gebunden. Setzt die Behörde automatische Einrichtungen zum Erlass von Verwaltungsakten ein, muss sie für den Einzelfall bedeutsame tatsächliche Angaben des Beteiligten berücksichtigen, die im automatischen Verfahren nicht ermittelt würden.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/VwVfG%20NRW/24#abs-2 (2) Die Behörde hat alle für den Einzelfall bedeutsamen, auch die für die Beteiligten günstigen Umstände zu berücksichtigen.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/VwVfG%20NRW/24#abs-3 (3) Die Behörde darf die Entgegennahme von Erklärungen oder Anträgen, die in ihren Zuständigkeitsbereich fallen, nicht deshalb verweigern, weil sie die Erklärung oder den Antrag in der Sache für unzulässig oder unbegründet hält.
Wird zitiert von 122 Entscheidungen zu § 24 VwVfG NRW →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- VG Gelsenkirchen, 28.04.2020 – 9 K 5023/15Zitiert von 1
- VG Minden, 04.11.2020 – 9 L 868/20
- VG Düsseldorf, 18.03.2026 – 20 K 3557/25
- VG Köln, 10.07.2003 – 14 K 1958/00
- VG Gelsenkirchen, 30.03.2026 – 1 K 6161/25Zitiert von 1
- VG Gelsenkirchen, 26.02.2025 – 19 L 111/25
Zuletzt entschieden
- OVG NRW, 01.10.2026 – 10 A 1416/25Anforderungen an die Bestimmtheit und Zumutbarkeit denkmalrechtlicher Notsicherungsmaßnahmen Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- VG Gelsenkirchen, 21.07.2026 – 19 K 2817/26Rechtswidrigkeit des vollständig durch automatische Einrichtungen erlassenen Schlussbescheids zur NRW-Soforthilfe 2020 Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- VG Gelsenkirchen, 14.07.2026 – 19 K 4362/24NRW-Soforthilfe 2020: Rechtswidrigkeit eines vollautomatisiert erlassenen Schlussbescheids Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 1
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 24 VwVfG NRW zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.