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Landeshaushaltsordnung (LHO); Bekanntmachung der Neufassung§ 53 Billigkeitsleistungen
Stand: 26.08.2026
Leistungen aus Gründen der Billigkeit dürfen nur gewährt werden, wenn dafür Ausgabemittel besonders zur Verfügung gestellt sind.
Wird zitiert von 50 Entscheidungen zu § 53 Landeshaushaltsordnung (LHO); Bekanntmachung der Neufassung →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- VG Aachen, 16.01.2023 – 7 K 327/21Zitiert von 6
- VG Gelsenkirchen, 14.07.2026 – 19 K 4362/24NRW-Soforthilfe 2020: Rechtswidrigkeit eines vollautomatisiert erlassenen Schlussbescheids Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 1
- OVG NRW, 16.04.2026 – 4 A 2068/23Zitiert von 4
- VG Aachen, 13.08.2025 – 7 K 2628/23Zitiert von 6
- OVG NRW, 17.05.2024 – 12 A 1531/22Zitiert von 2
- VG Minden, 18.03.2024 – 3 K 84/22Zitiert von 11
Zuletzt entschieden
- VG Gelsenkirchen, 21.07.2026 – 19 K 2817/26Rechtswidrigkeit des vollständig durch automatische Einrichtungen erlassenen Schlussbescheids zur NRW-Soforthilfe 2020 Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- VG Düsseldorf, 09.07.2026 – 9 K 997/25Corona-Neustarthilfe: Kein Anspruch auf Neubescheidung bei fehlender Mitwirkung im Endabrechnungsverfahren Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 4
- VG Düsseldorf, 09.07.2026 – 9 K 9788/24Corona-Neustarthilfe: Anspruch auf Neubescheidung bei ermessensfehlerhafter Ermittlung der Tätigkeit im Haupterwerb Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
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