Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Verwaltungsverfahrensgesetz NRW
VwVfG NRW§ 25 Beratung, Auskunft
Stand: 01.01.2025
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/VwVfG%20NRW/25#abs-1 (1) Die Behörde soll die Abgabe von Erklärungen, die Stellung von Anträgen oder die Berichtigung von Erklärungen oder Anträgen anregen, wenn diese offensichtlich nur versehentlich oder aus Unkenntnis unterblieben oder unrichtig abgegeben oder gestellt worden sind. Sie erteilt, soweit erforderlich, Auskunft über die den Beteiligten im Verwaltungsverfahren zustehenden Rechte und die ihnen obliegenden Pflichten.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/VwVfG%20NRW/25#abs-2 (2) Die Behörde erörtert, soweit erforderlich, bereits vor Stellung eines Antrags mit dem zukünftigen Antragsteller, welche Nachweise und Unterlagen von ihm zu erbringen sind und in welcher Weise das Verfahren beschleunigt werden kann. Soweit es der Verfahrensbeschleunigung dient, soll sie dem Antragsteller nach Eingang des Antrags unverzüglich Auskunft über die voraussichtliche Verfahrensdauer und die Vollständigkeit der Antragsunterlagen geben.
Wird zitiert von 31 Entscheidungen zu § 25 VwVfG NRW →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- OLG Hamm, 05.03.2020 – 10 W 79/19Zitiert von 1
- OVG NRW, 23.09.2013 – 4 A 1288/12Zitiert von 2
- OVG NRW, 14.09.2026 – 4 B 1057/26Gewerberechtliche Marktfestsetzung: Ausschluss unvollständiger Bewerbungen bei Bewerberüberhang Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- VG Köln, 19.04.2012 – 16 K 3618/10Gewährung einer Zuwendung; kein Anspruch bei förderschädlichem vorzeitigem Maßnahmebeginn Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 19
- VG Minden, 15.06.2018 – 6 K 3717/16
- OVG NRW, 21.02.2012 – 6 A 1660/10
Zuletzt entschieden
- VG Köln, 23.07.2026 – 13 K 5693/24Unzulässigkeit einer Verpflichtungsklage auf Datenauskunft nach Art. 15 DSGVO mangels vorherigen Antrags Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- OVG NRW, 29.05.2026 – 13 B 498/25Zitiert von 1
- OVG NRW, 16.04.2026 – 4 A 2068/23Zitiert von 4
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 25 VwVfG NRW zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.