Gesetze / Verwaltungsgerichtsordnung
VwGO§ 36
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/VwGO/36#abs-1 (1) Bei dem Oberverwaltungsgericht und bei dem Verwaltungsgericht kann nach Maßgabe einer Rechtsverordnung der Landesregierung ein Vertreter des öffentlichen Interesses bestimmt werden. Dabei kann ihm allgemein oder für bestimmte Fälle die Vertretung des Landes oder von Landesbehörden übertragen werden.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/VwGO/36#abs-2 (2) § 35 Abs. 2 gilt entsprechend.
Wird zitiert von 18 Entscheidungen zu § 36 VwGO →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- OVG NRW, 21.12.2001 – 10 A 1934/01Zitiert von 2
- BVerwG, 23.04.2026 – 2 C 11.25Pflicht zum elektronischen Rechtsverkehr mit Verwaltungsgerichten auch für BelieheneZitiert von 1
- VG Würzburg, 05.05.2025 – W 6 S 25.520
- VG Hannover, 30.04.2025 – 3 B 3680/25
- VG München, 02.08.2023 – M 13 S 21.31194Zitiert von 2
- VG Bayreuth, 16.03.2023 – B 1 E 23.197
Zuletzt entschieden
- VG München, 24.11.2021 – M 4 S 21.32397
- VG Ansbach, 13.11.2019 – AN 17 S 19.50869Zitiert von 8
- VG Magdeburg, 14.10.2019 – 8 A 44/19Zitiert von 5
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 36 VwGO zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
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17.12.1993 Ausfertigung
§ 36 geändert und eingefügt und neu gefasst durch Artikel 7 des Gesetzes vom 17. Dezember 1993 (BGBl. I 2123)
BGBl. 1993 I S. 2123
Quelle öffnet die Stelle im Gesetzblatt, an der die Änderung angeordnet wurde; wo sich nur der ändernde Artikel sicher bestimmen lässt, öffnet der Knopf diesen Artikel. Gesetzgebungsmaterialien öffnet die amtliche Begründung zu genau dieser Regelungseinheit. Steht statt eines Knopfes nur die Fundstelle, liegt uns der Text dieser Ausgabe nicht vor.
Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.