Gesetze / Verwaltungsgerichtsordnung
VwGO§ 129
Stand: 10.06.2019
Das Urteil des Verwaltungsgerichts darf nur soweit geändert werden, als eine Änderung beantragt ist.
Wird zitiert von 108 Entscheidungen zu § 129 VwGO →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- BGH, 28.08.2019 – NotSt (Brfg) 1/18Verhängung einer Geldbuße bei standeswidrigem Beurkundungsverhalten eines Notars
- BVerwG, 25.07.2013 – 2 C 63/11Polizeibeamter; Kollegendiebstahl; Bemessung der Disziplinarmaßnahme; Vorbelastung; Polizistenmalus; Verschlechterungsverbot; VerfahrensdauerZitiert von 307
- OVG Schleswig, 25.09.2025 – 4 LB 36/23Zitiert von 5
- OVG Niedersachsen, 04.02.2025 – 7 LC 54/22Zitiert von 2
- OVG Bremen, 05.10.2022 – 2 LC 246/21
- OVG Sachsen, 30.04.2021 – 12 A 184/18.DZitiert von 2
Zuletzt entschieden
- BVerwG, 24.06.2026 – 3 B 9.25Verkehrsbeschränkende Anordnung zur Sicherung eines Schulwegs, der innerorts die Benutzung der Fahrbahn einer Landesstraße erfordert
- BVerwG, 24.10.2025 – 10 CN 2.25Zitiert von 1
- VGH Bayern, 07.07.2025 – 11 BV 23.939Rücknahme einer Fiktionsgenehmigung; Rechtmäßigkeit bei erst nachträglicher Kenntnis vom Fiktionseintritt Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 129 VwGO zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.