§ 8
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 6
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- Staatsgerichtshof des Landes Hessen, 06.03.2025 – P.St. 2920, P.St. 2931
- VG Stuttgart, 20.11.2014 – 5 K 5117/14Zitiert von 1
- VG Düsseldorf, 08.03.2012 – 6 K 254/11Hafensicherheit: Rechtswidrigkeit von Zufahrtskontrollen auf öffentlichen Straßen als Eigensicherungsmaßnahme des Hafenbetreibers KI-generierter Titel – nicht vom Gericht verfasst
- OVG NRW, 19.06.2013 – 4 A 1065/12Zitiert von 2
- VG Göttingen, 22.04.2009 – 1 A 355/07Zitiert von 5
- VG Gelsenkirchen, 23.10.2008 – 14 L 1313/08
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Der Leiter bestimmt den Ablauf der Versammlung. Er hat während der Versammlung für Ordnung zu sorgen. Er kann die Versammlung jederzeit unterbrechen oder schließen. Er bestimmt, wann eine unterbrochene Versammlung fortgesetzt wird.