Gesetze / Versicherungsteuergesetz

VersStG 2021

§ 2 Versicherungsverträge

Stand: 15.05.2021

Bund2 Fassungen14 Entscheidungen

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/VersStG/2#abs-1 (1) Als Versicherungsvertrag im Sinne dieses Gesetzes gilt auch eine Vereinbarung zwischen mehreren Personen oder Personenvereinigungen, solche Verluste oder Schäden gemeinsam zu tragen, die den Gegenstand einer Versicherung bilden können.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/VersStG/2#abs-2 (2) Als Versicherungsvertrag gilt nicht ein Vertrag, durch den der Versicherer sich verpflichtet, für den Versicherungsnehmer Bürgschaft oder sonstige Sicherheit zu leisten.

§ 1 § 3