Gesetze / Versicherungsteuergesetz
VersStG 2021§ 3 Versicherungsentgelt
Stand: 15.05.2021
Wird zitiert von 22
Wichtigste und neueste Entscheidungen anzeigen
Nach Gewicht
- FG Köln, 06.04.2017 – 2 K 1836/14
- BFH, 16.12.2009 – II R 44/07Versicherungsteuer: Kein Versicherungsentgelt bei Übernahme von Schadenszahlungen und Regulierungskosten durch den Versicherungsnehmer im Rahmen eines Selbstbehalts KI-generierter Titel – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 19
- FG Köln, 27.09.2023 – 2 K 2132/21Zitiert von 2
- BFH, 08.12.2010 – II R 12/08(Versicherungsteuerpflicht eines kommunalen Schadensausgleichs - Versicherungsverhältnis" i.S. des § 1 Abs. 1 VersStG - Versicherungsentgelt - Vertragsfreiheit in Versicherungsteuerrecht)Zitiert von 15
- FG Köln, 01.10.2014 – 2 K 542/11Zitiert von 2
- FG Köln, 05.12.2007 – 11 K 5710/04
Zuletzt entschieden
- BFH, 30.01.2025 – V B 47/23Zur Versicherungsteuerpflicht bei Betriebsstätten in Drittstaaten
- FG Köln, 06.11.2024 – 2 K 434/16Zitiert von 1
- FG Köln, 26.06.2024 – 2 K 693/20
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 3 VersStG 2021 zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/VersStG/3#abs-1 (1) Versicherungsentgelt im Sinne dieses Gesetzes ist jede Leistung, die für die Begründung und zur Durchführung des Versicherungsverhältnisses an den Versicherer zu bewirken ist. Hierunter fallen insbesondere
Zum Versicherungsentgelt gehört nicht, was zur Abgeltung einer Sonderleistung des Versicherers oder aus einem sonstigen in der Person des einzelnen Versicherungsnehmers liegenden Grund gezahlt wird. Hierzu zählen insbesondere Kosten für die Ausstellung einer Ersatzurkunde und die Mahnkosten.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/VersStG/3#abs-2 (2) Wird auf die Prämie ein Gewinnanteil verrechnet und nur der Unterschied zwischen Prämie und Gewinnanteil an den Versicherer gezahlt, so ist dieser Unterschiedsbetrag Versicherungsentgelt. Das gleiche gilt, wenn eine Verrechnung zwischen Prämie und Gewinnanteil nicht möglich ist und die Gutschriftanzeige über den Gewinnanteil dem Versicherungsnehmer mit der Prämienrechnung vorgelegt wird.