Gesetze / Vermögensanlagen-Verkaufsprospektverordnung
VermVerkProspV§ 9 Angaben über die Anlageziele und Anlagepolitik der Vermögensanlagen
Stand: 14.09.2021
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/VermVerkProspV/9#abs-1 (1) Der Verkaufsprospekt muss über die Anlagestrategie und Anlagepolitik der Vermögensanlagen angeben,
Weiterhin sind die Möglichkeiten einer Änderung der Anlagestrategie oder Anlagepolitik sowie die dazu notwendigen Verfahren darzustellen und der Einsatz von Derivaten und Termingeschäften zu beschreiben.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/VermVerkProspV/9#abs-2 (2) Der Verkaufsprospekt muss zusätzlich über die Anlageziele und Anlagepolitik angeben:
Wird zitiert von 9 Entscheidungen zu § 9 VermVerkProspV →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- BGH, 26.07.2022 – XI ZB 23/20Verfahren nach Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz: Auswirkung eines Prospektfehlers auf übrige FeststellungszieleZitiert von 35
- BGH, 30.03.2021 – XI ZB 3/18Haftung für fehlgeschlagene Vermögensanlage: Darstellung der mit der Fremdfinanzierung einhergehenden Risiken im VerkaufsprospektZitiert von 28
- BGH, 14.11.2023 – XI ZB 2/21Haftung eines Prospektverantwortlichen für unrichtige wesentliche Angaben; Prospektqualität eines "Informationsblattes"Zitiert von 17
- BGH, 13.06.2023 – XI ZB 17/21Beteiligung an einem geschlossenen Immobilienfonds: Anforderungen an die Darstellung der mit einer Fremdfinanzierung einhergehenden Risiken in einem Verkaufsprospekt; Erfordernis von Angaben über BewertungsgutachtenZitiert von 9
- BGH, 06.10.2020 – XI ZB 28/19Kapitalanleger-Musterverfahren: Erkennbarkeit von Prospektfehlern in einem Verkaufsprospekt eines Immobilienfonds für den Anlagevermittler und eine beratende Bank; Unzulässigkeit eines Feststellungsbegehrens im Zusammenhang mit dem Beginn der Verjährung von ProspekthaftungsansprüchenZitiert von 61
- KG, 17.09.2019 – 4 Kap 1/16Zitiert von 1
Zuletzt entschieden
- BGH, 11.03.2025 – XI ZB 1/24Fehlerhaftigkeit eines Verkaufsprospekts im Rahmen eines Kapitalanleger-MusterverfahrensZitiert von 1
- LG Hamburg, 16.04.2015 – 334 O 216/13
- OLG Hamm, 29.01.2015 – 34 U 169/13Zitiert von 2
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 9 VermVerkProspV zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
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03.07.2015 Ausfertigung
§ 9 neu gefasst durch Artikel 6 des Gesetzes vom 3. Juli 2015 (BGBl. I 1114 iVm Bek)
BGBl. 2015 I S. 1114
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06.12.2011 Ausfertigung
§ 9 neu gefasst durch Artikel 15 des Gesetzes vom 6. Dezember 2011 (BGBl. I 2481)
BGBl. 2011 I S. 2481
Quelle öffnet die Stelle im Gesetzblatt, an der die Änderung angeordnet wurde; wo sich nur der ändernde Artikel sicher bestimmen lässt, öffnet der Knopf diesen Artikel. Gesetzgebungsmaterialien öffnet die amtliche Begründung zu genau dieser Regelungseinheit. Steht statt eines Knopfes nur die Fundstelle, liegt uns der Text dieser Ausgabe nicht vor.
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