Gesetze / Vermögensanlagen-Verkaufsprospektverordnung
VermVerkProspV§ 9 Angaben über die Anlageziele und Anlagepolitik der Vermögensanlagen
Stand: 14.09.2021
Wird zitiert von 19
Nach Gewicht
- BGH, 11.03.2025 – XI ZB 1/24Fehlerhaftigkeit eines Verkaufsprospekts im Rahmen eines Kapitalanleger-Musterverfahrens
- BGH, 26.07.2022 – XI ZB 23/20Verfahren nach Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz: Auswirkung eines Prospektfehlers auf übrige FeststellungszieleZitiert von 34
- BGH, 11.03.2025 – XI ZB 2/24
- BGH, 30.03.2021 – XI ZB 3/18Haftung für fehlgeschlagene Vermögensanlage: Darstellung der mit der Fremdfinanzierung einhergehenden Risiken im VerkaufsprospektZitiert von 28
- BGH, 22.03.2022 – XI ZB 24/20Spezialgesetzliche Prospekthaftung: Anforderungen an die Darstellung von Prognosen, Angaben von Verflechtungstatbeständen und die Aufgliederung der voraussichtlichen Gesamtkosten des Anlageobjekts in einem VerkaufsprospektZitiert von 19
- BGH, 05.03.2024 – XI ZB 17/22Haftung des Gründungsgesellschafters wegen des zusätzlichen Vertrauenstatbestands der VertriebsverantwortungZitiert von 14
Zuletzt entschieden
- BGH, 19.05.2026 – XI ZB 12/22Prospektpflichtige Angaben zu Genehmigungsrisiken bei Immobilienprojektentwicklungen
- BGH, 06.05.2025 – XI ZB 30/21Rechtsbeschwerde im Kapitalanlegermusterverfahren zu Verlusten bei der Beteiligung an Containerschiffen: Prüfung des Verkaufsprospekts hinsichtlich ausreichender Angaben zu bestehenden Chartermärkten für Containerstellplätze und deren prognostizierte EntwicklungZitiert von 3
- BGH, 12.11.2024 – XI ZB 22/22Anforderungen an ein Bewertungsgutachten im Verkaufsprospekt eines geschlossenen ImmobilienfondsZitiert von 3
19 Entscheidungen zu § 9 VermVerkProspV →
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 9 VermVerkProspV zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/VermVerkProspV/9#abs-1 (1) Der Verkaufsprospekt muss über die Anlagestrategie und Anlagepolitik der Vermögensanlagen angeben,
Weiterhin sind die Möglichkeiten einer Änderung der Anlagestrategie oder Anlagepolitik sowie die dazu notwendigen Verfahren darzustellen und der Einsatz von Derivaten und Termingeschäften zu beschreiben.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/VermVerkProspV/9#abs-2 (2) Der Verkaufsprospekt muss zusätzlich über die Anlageziele und Anlagepolitik angeben: