Gesetze / Vereinsgesetz

VereinsG

§ 1 Vereinsfreiheit

Stand: 10.06.2019

Bund9 Entscheidungen

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/VereinsG/1#abs-1 (1) Die Bildung von Vereinen ist frei (Vereinsfreiheit).

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/VereinsG/1#abs-2 (2) Gegen Vereine, die die Vereinsfreiheit mißbrauchen, kann zur Wahrung der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung nur nach Maßgabe dieses Gesetzes eingeschritten werden.

§ 2