Gesetze / Verbraucherinsolvenzformularverordnung
VbrInsFV§ 1 Formulare
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/VbrInsVV/1#abs-1 (1) Für die im Verbraucherinsolvenzverfahren nach § 305 Abs. 1 der Insolvenzordnung zu stellenden Anträge und für die von den Beteiligten vorzulegenden Bescheinigungen, Verzeichnisse und Pläne werden die folgenden, in der Anlage bestimmten Formulare eingeführt:
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/VbrInsVV/1#abs-2 (2) Den Formularen ist ein Hinweisblatt beizufügen, das deren wesentlichen Inhalt kurz erläutert.
Wird zitiert von 1 Entscheidung zu § 1 VbrInsFV →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
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23.06.2014 Ausfertigung
§ 1 neu gefasst durch Artikel 1 des Gesetzes vom 23. Juni 2014 (BGBl. I 825)
BGBl. 2014 I S. 825
Quelle öffnet die Stelle im Gesetzblatt, an der die Änderung angeordnet wurde; wo sich nur der ändernde Artikel sicher bestimmen lässt, öffnet der Knopf diesen Artikel. Gesetzgebungsmaterialien öffnet die amtliche Begründung zu genau dieser Regelungseinheit. Steht statt eines Knopfes nur die Fundstelle, liegt uns der Text dieser Ausgabe nicht vor.
Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.