Gesetze / Verbraucherstreitbeilegungsgesetz
VSBG§ 3 Träger der Verbraucherschlichtungsstelle
Stand: 10.01.2020
Träger der Verbraucherschlichtungsstelle muss ein eingetragener Verein sein. Für den Betrieb der Verbraucherschlichtungsstelle muss ein vom Haushalt des Trägers getrennter, zweckgebundener und ausreichender Haushalt zur Verfügung stehen, wenn der Träger
Änderungsverlauf
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30.11.2019 Ausfertigung
§ 3 geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 30. November 2019 (BGBl. I 1942)
BGBl. 2019 I S. 1942
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