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Artikel 1 · BT-Drs. 19/10348 · S. 33

Zu Artikel 1 (Änderung des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes – VSBG)

Zu Artikel 1 (Änderung des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes – VSBG)
Zu Nummer 1 (§ 3 VSBG-E)
Nimmt der Träger einer Verbraucherschlichtungsstelle Unternehmerinteressen wahr oder wird er von einem Ver-
band, der Unternehmerinteressen wahrnimmt, finanziert, muss nach § 3 Satz 2 VSBG für den Betrieb der Ver-
braucherschlichtungsstelle ein vom Haushalt des Trägers getrennter, zweckgebundener und ausreichender Haus-
halt zur Verfügung stehen. Nach dem Entwurf sollen diese Vorgaben zum Verhältnis zwischen Haushalt des
Trägers und Haushalt der Verbraucherschlichtungsstelle auch dann Anwendung finden, wenn die Verbraucher-
schlichtungsstelle von einem Unternehmer oder mehreren Unternehmern finanziert wird. Auch in dieser Konstel-
lation kann die Unabhängigkeit der Verbraucherschlichtungsstelle gefährdet sein. Um der Praxis die Prüfung der
Einhaltung dieser gesetzlichen Vorgaben zu erleichtern, soll zudem klargestellt werden, dass es einer ausschließ-
lichen oder überwiegenden Trägerfinanzierung bedarf. Ein geringeres Maß einer Finanzierung des Trägers der
Schlichtungsstelle soll die Pflichten gemäß § 3 Satz 2 VSBG hingegen nicht auslösen, sofern nicht im Einzelfall
die Gefahr besteht, dass darüber die Neutralität und Unabhängigkeit der Verbraucheschlichtungsstelle gefährdet
wird. Schließlich soll in § 3 Satz 2 Nummer 2 VSBG-E eine Legaldefinition der Begriffe „Unternehmerverband“
und „Verbraucherverband“ eingefügt werden, wonach darunter immer ein eingetragener Verein, der Unterneh-
mer- oder Verbraucherinteressen wahrnimmt, zu verstehen ist.

Zu Nummer 2 (§ 4 VSBG-E)
Zu Buchstabe a
Es widerspricht dem Ziel, eine möglichst große Zahl an privaten Verbraucherschlichtungsstellen entstehen zu
lassen, wenn regionale Initiativen nur die sachliche Zuständigkeit (bestimmte Wirtschaf

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 34.333 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 19/10348, 19. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 114.601–148.934 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.04) +D1D2D3 · Prüfwert 07b989839db49b06….

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