Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verordnung über den Schutzwald „Naturwald Zootzen“
VO-ID212905§ 3 Schutzzweck
Stand: 02.08.2026
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Schutzzweck des Schutzwaldes ist
die Erhaltung und Entwicklung eines grundwasserbeeinflussten
Laubmischwaldes zum Zwecke der wissenschaftlichen Beobachtung und Erforschung
der naturnahen Entwicklung des Waldes;
die Erhaltung und Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit des
Naturhaushaltes, insbesondere des Wasserhaushaltes des vom alten Rhin gespeisten
Waldgebietes;
die Erhaltung und Entwicklung des Gebietes als Lebensraum gefährdeter
Pflanzen- und Tierarten.
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Der besondere Schutzzweck ist der Erhalt des Naturwaldes insbesondere zur
Repräsentation eines besonders wertvollen Restbestandes eines
grundwasserbeeinflussten eutrophen Laubmischwaldes im nördlichen Havelland;
Erforschung der Waldstruktur, des Bodens, der Flora und der Fauna, sowie
der natürlichen Selbstorganisationsprozesse des Naturwaldes, welcher im Jahr
1961 teilweise aus der forstlichen Nutzung entlassen wurde;
Nutzung als lokale und regionale Weiserfläche zur Ableitung und
exemplarischen Veranschaulichung von Erkenntnissen für die Waldbaupraxis und
forstliche Lehre;
Erhaltung und Regeneration forstgenetischer Ressourcen;
Erhaltung der floristischen und faunistischen Artenvielfalt, insbesondere
der Fledermausvorkommen
angrenzender Waldgebiete, in sich natürlich entwickelnden Lebensgemeinschaften.
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Die Unterschutzstellung dient der Erhaltung und Entwicklung eines Teils
des Gebietes von gemeinschaftlicher Bedeutung „Friesacker Zootzen“ mit der
Gebietsnummer DE 3241-301 im Sinne des § 7 Absatz 1 Nummer 6 des
Bundesnaturschutzgesetzes mit seinem Vorkommen von subatlantischem oder
mitteleuropäischem Stieleichenwald oder Hainbuchenwald (Carpinion betuli)
[Stellario-Carpinetum] und Auenwäldern mit Alnus glutinosa und Fraxinus
excelsior (Alno-Padion, Alnion incanae, Salicion albae) als Biotope von
gemeinschaftlichem Interesse („natürliche Lebensraumtypen“ im Sinne des
Anhangs I der Richtlinie 92/43/EWG).
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Die Unterschutzstellung dient der Erhaltung und Entwicklung eines Teils
des Europäischen Vogelschutzgebietes „Rhin-Havelluch“ mit der Gebietsnummer
DE 3242-421 im Sinne des § 7 Absatz 1 Nummer 7 des
Bundesnaturschutzgesetzes in seiner Funktion als Lebensraum von Arten nach
Anhang I der Vogelschutz-Richtlinie, beispielsweise Rotmilan (Milvus milvus),
Schwarzmilan (Milvus migrans), Wespenbussard (Pernis apivorus), Zwergschnäpper
(Ficedula parva), Schwarzspecht (Dryocopus martius) und Mittelspecht
(Dendrocopos medius) einschließlich ihrer Brut- und Nahrungsbiotope.