Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verordnung über den Schutzwald „Naturwald Zootzen“
VO-ID212905§ 2 Schutzgegenstand
Stand: 02.08.2026
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Das geschützte Waldgebiet befindet sich im Landkreis Havelland und hat
eine Größe von rund 45 Hektar. Es umfasst folgende Flurstücke:
Gemeinde:
Gemarkung:
Flur:
Flurstück:
Friesack
Zootzen
8
4/1, 7 (anteilig), 28/1.
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Zur Orientierung ist dieser Verordnung eine Kartenskizze über die Lage
des Schutzwaldes als Anlage
beigefügt.
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Die Grenzen des Schutzwaldes sind in der „Topografischen Karte zur
Verordnung über den Schutzwald
‚Naturwald Zootzen‘“, Maßstab
1 : 10000 und in der „Liegenschaftskarte zur Verordnung über den Schutzwald
‚Naturwald Zootzen‘“, Maßstab
1 : 10000 mit ununterbrochener Linie eingezeichnet; als Grenze gilt der innere
Rand dieser Linie. Maßgeblich ist die Einzeichnung in der Liegenschaftskarte.
Die Karten sind mit dem Dienstsiegel des Ministeriums für Infrastruktur und
Landwirtschaft, Siegelnummer 26, versehen und vom Siegelverwahrer am
12. Mai 2014 unterschrieben worden.
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Die Verordnung mit Karten kann beim Ministerium für Infrastruktur und
Landwirtschaft in Potsdam, oberste Forstbehörde, sowie beim Landesbetrieb Forst
Brandenburg in Potsdam, untere Forstbehörde, von jedermann
während der Dienstzeiten kostenlos eingesehen werden.