Gesetze / Verwertungsgesellschaftengesetz
VGG§ 105 Einigungsvorschlag der Schiedsstelle; Widerspruch
Stand: 07.06.2021
Wird zitiert von 11
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Nach Gewicht
- BVerfG, 28.07.2016 – 1 BvR 1567/16Nichtannahmebeschluss: Unmittelbar gegen §§ 107, 129 Abs 4 VGG (Gesetz über die Wahrnehmung von Urheberrechten und verwandten Schutzrechten durch Verwertungsgesellschaften - Verwertungsgesellschaftengesetz) gerichtete Verfassungsbeschwerde unzulässig - Einigungsvorschlag der Schiedsstelle (§ 105 VGG) im Verfahren gem §§ 107, 129 VGG vollumfänglich überprüfbar - Rechtswegerschöpfung bzgl einer etwaigen Sicherheitsanordnung daher zumutbarZitiert von 6
- BGH, 09.10.2018 – KZR 47/15Verbandsklage gegen eine Verwertungsgesellschaft auf Unterlassung kartellrechtswidrigen Verhaltens: Rechtsschutzbedürfnis des Verbandes; Prozessvoraussetzung der Durchführung eines Schiedsstellenverfahrens; Europarechtskonformität des Erfordernisses der Schiedsstellenanrufung - PC mit Festplatte III
- OLG München, 03.03.2023 – 38 Sch 61/21 WGZitiert von 2
- BayObLG, 22.11.2021 – 102 VA 119/21Zitiert von 1
- BGH, 17.07.2025 – I ZB 82/24Anspruch von Urhebern auf Zahlung einer angemessenen Vergütung für eine Cloudnutzung - Cloudnutzung
- BGH, 25.07.2024 – I ZR 27/23Festsetzung eines urheberrechtlichen Gesamtvertrags zur Regelung der Vergütung für die kabelgebundene Weitersendung von Fernseh- und Hörfunkprogrammen: Indizwirkung von Einzelverträgen für die Angemessenheit einer Regelung; Indizwirkung eines gekündigten Referenzvertrags; Begriff der angemessenen Vergütung unter Berücksichtigung des Unionsrechts; relevanter wirtschaftlicher Wert der Nutzung; Wegfall des Gesamtvertragsrabatts; Antrag auf Festsetzung einer längeren Vertragslaufzeit - Gesamtvertrag Kabelweitersendung
Zuletzt entschieden
- OLG München, 19.09.2025 – 38 Sch 22/24 VVG
- BayObLG, 12.08.2024 – 101 VA 64/24
- OLG München, 15.03.2024 – 38 Sch 38/22 VVGZitiert von 1
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 105 VGG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/VGG/105#abs-1 (1) Die Schiedsstelle unterbreitet den Beteiligten innerhalb eines Jahres nach Zustellung des Antrags einen Einigungsvorschlag. Die Frist kann mit Zustimmung aller Beteiligten um jeweils ein halbes Jahr verlängert werden.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/VGG/105#abs-2 (2) Der Einigungsvorschlag ist zu begründen und von sämtlichen für den Streitfall zuständigen Mitgliedern der Schiedsstelle zu unterschreiben. In dem Einigungsvorschlag ist auf die Möglichkeit des Widerspruchs und auf die Folgen bei Versäumung der Widerspruchsfrist hinzuweisen. Der Einigungsvorschlag ist den Beteiligten zuzustellen. Zugleich ist der Aufsichtsbehörde eine Abschrift des Einigungsvorschlags zu übermitteln.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/VGG/105#abs-3 (3) Der Einigungsvorschlag gilt als angenommen und eine dem Inhalt des Vorschlags entsprechende Vereinbarung als zustande gekommen, wenn nicht innerhalb eines Monats nach Zustellung des Vorschlags ein schriftlicher Widerspruch bei der Schiedsstelle eingeht. Betrifft der Streitfall die Einräumung oder Übertragung von Nutzungsrechten der Weitersendung, so beträgt die Frist drei Monate.
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/VGG/105#abs-4 (4) War einer der Beteiligten ohne sein Verschulden gehindert, den Widerspruch rechtzeitig einzulegen, so ist ihm auf Antrag Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren. Über den Wiedereinsetzungsantrag entscheidet die Schiedsstelle. Gegen die ablehnende Entscheidung der Schiedsstelle ist die sofortige Beschwerde an das für den Sitz des Antragstellers zuständige Landgericht möglich. Die Vorschriften der Zivilprozessordnung über die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand und die sofortige Beschwerde sind entsprechend anzuwenden.
Permalink zu Abs. 5recht.nulegal.eu/gesetze/VGG/105#abs-5 (5) Aus dem angenommenen Einigungsvorschlag findet die Zwangsvollstreckung statt. § 797a der Zivilprozessordnung gilt entsprechend.