Gesetze / Verwertungsgesellschaftengesetz

VGG

§ 48 Vermutung bei Auskunftsansprüchen

Stand: 10.06.2019

Bund4 Entscheidungen

Macht die Verwertungsgesellschaft einen Auskunftsanspruch geltend, der nur durch eine Verwertungsgesellschaft geltend gemacht werden kann, so wird vermutet, dass sie die Rechte aller Rechtsinhaber wahrnimmt.

§ 47 § 49