Gesetze / Verbraucherrechtedurchsetzungsgesetz
VDuG§ 2 Klageberechtigte Stellen
Stand: 13.10.2023
Wird zitiert von 2
- BGH, 11.09.2024 – I ZR 168/23Wettbewerblicher Beseitigungsanspruch: Bestimmtheit und Rückzahlungsanspruch - Payout FeeZitiert von 9
- KG, 21.03.2025 – MK 1/22 EnWG
2 Entscheidungen zu § 2 VDuG →
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/VDuG/2#abs-1 (1) Klageberechtigte Stellen für Verbandsklagen sind
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/VDuG/2#abs-2 (2) Bestehen ernsthafte Zweifel daran, dass die Voraussetzung nach Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe b vorliegt, so verlangt das Gericht vom Kläger die Offenlegung seiner finanziellen Mittel.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/VDuG/2#abs-3 (3) Es wird unwiderleglich vermutet, dass Verbraucherzentralen und andere Verbraucherverbände, die überwiegend mit öffentlichen Mitteln gefördert werden, die Voraussetzung des Absatzes 1 Nummer 1 Buchstabe b erfüllen.