Gesetze / Vormünder- und Betreuervergütungsgesetz
VBVG§ 6 Vergütung und Aufwendungsersatz für das Jugendamt
Stand: 07.07.2022
Wird zitiert von 18
Wichtigste und neueste Entscheidungen anzeigen
Nach Gewicht
- BGH, 08.07.2015 – XII ZB 494/14Vergütung des Berufsbetreuers bei Bestellung neben einem VorsorgebevollmächtigtenZitiert von 2
- BGH, 04.06.2014 – XII ZB 626/13Rechtliche Betreuung: Vergütung des Ergänzungsbetreuers
- BGH, 04.06.2014 – XII ZB 625/13Pauschale Vergütung für den ErgänzungsbetreuerZitiert von 1
- BGH, 20.03.2013 – XII ZB 231/12Betreuervergütung: Voraussetzungen für die Vergütung nach dem konkreten ZeitaufwandZitiert von 4
- LG Köln, 05.08.2015 – 1 T 348/13
- BGH, 03.05.2017 – XII ZB 403/15Vergütung des Berufsbetreuers: Bestellung neben einem im beschränkten Umfang BevollmächtigtenZitiert von 1
Zuletzt entschieden
- BGH, 06.04.2016 – XII ZB 83/14Vergütung des Betreuers: Fortsetzung der Betreuertätigkeit in Unkenntnis des Todes des BetroffenenZitiert von 4
- BGH, 14.05.2014 – XII ZB 683/11Vergütung des anwaltlichen Betreuers: Geltendmachung eines Aufwendungsersatzanspruchs nach Antrag auf Festsetzung pauschaler Vergütung; Abgrenzung pauschal abzugeltender Betreuertätigkeit von anwaltsspezifischer TätigkeitZitiert von 5
- BGH, 07.08.2013 – XII ZB 233/13Betreuervergütung: Pauschalvergütung bei Betreuerbestellung für einen bestimmten Aufgabenkreis; Ende des maßgeblichen Zeitraums nach Abschluss der Aufgabe oder nach gerichtlicher Aufhebung der BetreuungZitiert von 2
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 6 VBVG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/VBVG%202023/6#abs-1 (1) Dem Jugendamt als Vormund steht keine Vergütung zu.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/VBVG%202023/6#abs-2 (2) Für seine Aufwendungen kann das Jugendamt keinen Vorschuss verlangen. Es kann in entsprechender Anwendung von § 1877 Absatz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs Ersatz nur insoweit verlangen, als der Mündel nicht mittellos im Sinne von § 1880 des Bürgerlichen Gesetzbuchs ist. Allgemeine Verwaltungskosten werden nicht ersetzt.