Gesetze / Vormünder- und Betreuervergütungsgesetz
VBVG§ 5 Vergütung und Aufwendungsersatz für Vormundschaftsvereine
Stand: 07.07.2022
Wird zitiert von 226
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Nach Gewicht
- BGH, 06.05.2020 – XII ZB 534/19Betreuungsverfahren: Zeitpunkt für Bemessung des Stundensatzes bei vorläufiger Betreuung und HauptsacheverfahrenZitiert von 1
- BGH, 02.06.2021 – XII ZB 582/20Vergütung des Berufsbetreuers: Aufenthalt des Betreuten in einer stationären Einrichtungen gleichgestellten ambulant betreuten WohnformZitiert von 11
- BGH, 05.05.2021 – XII ZB 576/20Vergütung des Berufsbetreuers: Aufenthalt der Betreuten mit ihrem Kind in einer gemeinsamen Wohnform für Mütter/Väter und KinderZitiert von 2
- BGH, 05.05.2021 – XII ZB 580/20Vergütung des Berufsbetreuers: Aufenthalt der Betreuten in einer einer stationären Einrichtung gleichgestellten ambulant betreuten WohnformZitiert von 11
- BGH, 23.01.2008 – XII ZB 176/07Zitiert von 5
- BGH, 09.05.2012 – XII ZB 481/11Vergütung des Berufsbetreuers: Maßgebende Dauer der Betreuung bei einem BetreuerwechselZitiert von 5
Zuletzt entschieden
- BGH, 12.11.2025 – XII ZB 167/25Vergütung für die Betreuung tagsüber auswärtig beschäftigter Bewohner einer Wohnstätte; Kriterien für die Einordnung als stationäre Einrichtung
- BGH, 10.09.2025 – IV ZB 2/25Anspruch eines Nachlasspflegers auf Vergütung für Tätigkeit seiner Mitarbeiter
- BGH, 23.07.2025 – XII ZB 300/25Vergütungsanspruch des Berufsbetreuers: Aufenthalt des mittellosen Betreuten in einer "Rund-um-die-Uhr-Versorgung"
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 5 VBVG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/VBVG%202023/5#abs-1 (1) Ist ein Vereinsvormund bestellt oder führt der Verein eine Beistandschaft, so ist dem Verein eine Vergütung in entsprechender Anwendung von § 3 zu bewilligen. Ist der Verein als vorläufiger Vormund bestellt, ist ihm eine Vergütung nach § 3 Absatz 1 Nummer 2 zu bewilligen. Zusätzlich zu der Vergütung nach Satz 1 oder Satz 2 kann der Verein Vorschuss oder Ersatz der Aufwendungen in entsprechender Anwendung von § 1877 Absatz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs verlangen; § 4 Absatz 2 ist nicht anwendbar. Allgemeine Verwaltungskosten werden nicht ersetzt.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/VBVG%202023/5#abs-2 (2) Der Vereinsvormund selbst kann keine Vergütung und keinen Aufwendungsersatz geltend machen.