Gesetze / Vormünder- und Betreuervergütungsgesetz
VBVG§ 3 Stundensatz des Vormunds
Stand: 01.01.2026
Wird zitiert von 145
Wichtigste und neueste Entscheidungen anzeigen
Nach Gewicht
- LG Freiburg, 23.05.2025 – 4 T 40/25
- BVerwG, 04.07.2017 – 9 C 12/16Vergütung eines Vertreters im FlurbereinigungsverfahrenZitiert von 1
- OLG Frankfurt am Main, 12.04.2024 – 21 W 9/24Zitiert von 1
- BGH, 29.06.2021 – IV ZB 36/20Vergütung des berufsmäßigen Nachlasspflegers bei teilmittellosem NachlassZitiert von 4
- BGH, 29.06.2021 – IV ZB 16/20Vergütung des Nachlasspflegers: Bemessung bei teilmittellosem NachlassZitiert von 8
- OVG Berlin-Brandenburg, 25.06.2015 – OVG 70 A 13.12
Zuletzt entschieden
- OLG Brandenburg, 23.01.2026 – 3 W 84/25
- BGH, 12.11.2025 – XII ZB 167/25Vergütung für die Betreuung tagsüber auswärtig beschäftigter Bewohner einer Wohnstätte; Kriterien für die Einordnung als stationäre Einrichtung
- BGH, 12.11.2025 – XII ZB 275/24Vergütung des Ergänzungspflegers bei Überprüfung eines notariellen GrundstückskaufvertragesZitiert von 1
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 3 VBVG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/VBVG%202023/3#abs-1 (1) Die dem Vormund nach § 1 Absatz 3 zu bewilligende Vergütung beträgt für jede Stunde der für die Führung der Vormundschaft aufgewandten und erforderlichen Zeit 26 Euro. Verfügt der Vormund über besondere Kenntnisse, die für die Führung der Vormundschaft nutzbar sind, so erhöht sich der Stundensatz
Eine auf die Vergütung anfallende Umsatzsteuer wird, soweit sie nicht nach § 19 Absatz 1 des Umsatzsteuergesetzes unerhoben bleibt, zusätzlich ersetzt.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/VBVG%202023/3#abs-2 (2) Bestellt das Familiengericht einen Vormund, der über besondere Kenntnisse verfügt, die für die Führung der Vormundschaft allgemein nutzbar und durch eine Ausbildung im Sinne des Absatzes 1 Satz 2 erworben sind, so wird vermutet, dass diese Kenntnisse auch für die Führung der dem Vormund übertragenen Vormundschaft nutzbar sind. Dies gilt nicht, wenn das Familiengericht aus besonderen Gründen bei der Bestellung des Vormunds etwas anderes bestimmt.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/VBVG%202023/3#abs-3 (3) Soweit die besondere Schwierigkeit der vormundschaftlichen Angelegenheiten dies ausnahmsweise rechtfertigt, kann das Familiengericht einen höheren als den in Absatz 1 vorgesehenen Stundensatz der Vergütung bewilligen. Dies gilt nicht, wenn der Mündel mittellos ist.
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/VBVG%202023/3#abs-4 (4) Der Vormund kann Abschlagszahlungen verlangen.