Gesetze / Versicherungsaufsichtsgesetz

VAG

§ 14 Umwandlungen

Bank- und KapitalmarktrechtBund2 Fassungen

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/VAG%202016/14?asof=2019-06-10#abs-1 (1) Jede Umwandlung eines Erstversicherungsunternehmens nach den §§ 1 und 122a des Umwandlungsgesetzes bedarf der Genehmigung der Aufsichtsbehörde. § 13 Absatz 1 Satz 2 und Absatz 2, 4 und 5 ist entsprechend anzuwenden.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/VAG%202016/14?asof=2019-06-10#abs-2 (2) Die Aufsichtsbehörde kann die Genehmigung auch versagen, wenn die Vorschriften über die Umwandlung nicht beachtet worden sind.

§ 12 § 14