Gesetze / Unterstützungsabschlußgesetz

UntAbschlG

§ 2 Begriffsbestimmungen

Bund2 Fassungen

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/UntAbschlG/2?asof=2019-06-10#abs-1 (1) Soweit in diesem Gesetz der Begriff Grad der Schädigungsfolgen verwandt wird, richtet sich die Bemessung nach § 30 Abs. 1 des Bundesversorgungsgesetzes.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/UntAbschlG/2?asof=2019-06-10#abs-2 (2) Das Bruttoeinkommen im Sinne dieses Gesetzes bemißt sich nach § 9 der Berufsschadensausgleichsverordnung.

§ 1 § 3