Gesetze / Unterstützungsabschlußgesetz
UntAbschlG§ 1 Anspruch auf Unterstützung
Stand: 10.06.2019
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Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/UntAbschlG/1#abs-1 (1) Deutsche Staatsangehörige, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland haben und vor dem 3. Oktober 1990 in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet unter den in Absatz 2 genannten Voraussetzungen durch medizinische Betreuungsmaßnahmen einen erheblichen Gesundheitsschaden erlitten haben, erhalten auf Antrag Unterstützung zum Ausgleich der durch die Schädigung bedingten wirtschaftlichen Folgen.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/UntAbschlG/1#abs-2 (2) Voraussetzung für Unterstützung ist
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/UntAbschlG/1#abs-3 (3) Ein Anspruch auf Unterstützung besteht nicht, wenn dem Geschädigten ein zivilrechtlicher Schadensersatzanspruch zusteht.