Gesetze / Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung

UStDV

§ 30 Schausteller

Stand: 10.06.2019

SteuerrechtBund14 Entscheidungen

Als Leistungen aus der Tätigkeit als Schausteller gelten Schaustellungen, Musikaufführungen, unterhaltende Vorstellungen oder sonstige Lustbarkeiten auf Jahrmärkten, Volksfesten, Schützenfesten oder ähnlichen Veranstaltungen.

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