Gesetze / Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung
UStDV§ 23 Amtlich anerkannte Verbände der freien Wohlfahrtspflege
Die nachstehenden Vereinigungen gelten als amtlich anerkannte Verbände der freien Wohlfahrtspflege:
Änderungsverlauf
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12.12.2019 Ausfertigung
§ 23 aufgehoben durch Artikel 15 1. 1. 2020 des Gesetzes vom 12. Dezember 2019 (BGBl. I 2451)
BGBl. 2019 I S. 2451
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22.12.2014 Ausfertigung
§ 23 neu gefasst durch Artikel 6 des Gesetzes vom 22. Dezember 2014 (BGBl. I 2392)
BGBl. 2014 I S. 2392
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20.12.2007 Ausfertigung
§ 23 neu gefasst durch Artikel 9 des Gesetzes vom 20. Dezember 2007 (BGBl. I 3150)
BGBl. 2007 I S. 3150
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Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.