Gesetze / Unterhaltssicherungsgesetz

USG

§ 12 Zuschlag für längeren Dienst

Stand: 10.01.2020

Bund5 Entscheidungen

Reservistendienst Leistende erhalten einen Zuschlag von 70 Euro pro Tag ab dem 15. Tag Reservistendienst im Kalenderjahr, höchstens jedoch 700 Euro im Kalenderjahr. Die Leistung ist ausgeschlossen, soweit eine Verpflichtungsvereinbarung nach § 13 abgeschlossen ist.

§ 11a § 13