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§ 12 USG 2020 — Zuschlag für längeren Dienst

Unterhaltssicherungsgesetz

Stand: 10.01.2020 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Reservistendienst Leistende erhalten einen Zuschlag von 70 Euro pro Tag ab dem 15. Tag Reservistendienst im Kalenderjahr, höchstens jedoch 700 Euro im Kalenderjahr. Die Leistung ist ausgeschlossen, soweit eine Verpflichtungsvereinbarung nach § 13 abgeschlossen ist.