Gesetze / Teilzeit- und Befristungsgesetz

TzBfG

§ 23 Besondere gesetzliche Regelungen

Stand: 10.06.2019

ArbeitsrechtBund26 Entscheidungen

Besondere Regelungen über Teilzeitarbeit und über die Befristung von Arbeitsverträgen nach anderen gesetzlichen Vorschriften bleiben unberührt.

§ 22