Gesetze / Teilzeit- und Befristungsgesetz

TzBfG

§ 23 Besondere gesetzliche Regelungen

Stand: 10.06.2019

ArbeitsrechtBund27 Entscheidungen

Besondere Regelungen über Teilzeitarbeit und über die Befristung von Arbeitsverträgen nach anderen gesetzlichen Vorschriften bleiben unberührt.

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