Gesetze / TrEinV 2023 · BGBl I 2023, Nr. 83

Transparenzregistereinsichtnahmeverordnung

14 Normen · ausgefertigt 16.03.2023 · 9 zitierende Entscheidungen · Änderungen

Meistzitierte Normen

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Inhaltsübersicht

  1. Eingangsformel
  2. § 1Einsichtnahme in das Transparenzregister
  3. § 2Registrierung im Transparenzregister, Registrierungsdaten und Nutzer
  4. § 3Identitätsnachweis bei Registrierung oder Einsichtnahme
  5. § 4Pflicht zur Mitteilung bei Änderung der Registrierungsdaten
  6. § 5Antrag auf Einsichtnahme
  7. § 6Berechtigung zur Einsichtnahme bei Antragstellung durch Behörden, Gerichte und Stellen nach § 2 Absatz 4 des Geldwäschegesetzes
  8. § 7Berechtigung zur Einsichtnahme bei Antragstellung durch Verpflichtete
  9. § 8Datenfernübertragung
  10. § 9Protokollierung der Einsichtnahme
  11. § 10Verarbeitung von Daten zur Gebührenabrechnung
  12. § 11Antrag auf Beschränkung der Einsichtnahme
  13. § 12Identitätsnachweis bei Stellung des Antrags auf Beschränkung der Einsichtnahme
  14. § 13Beschränkung der Einsichtnahme
  15. § 14Inkrafttreten, Außerkrafttreten