Gesetze / TrEinV 2023 · BGBl I 2023, Nr. 83
Transparenzregistereinsichtnahmeverordnung
14 Normen · ausgefertigt 16.03.2023 · 9 zitierende Entscheidungen · Änderungen
Meistzitierte Normen
Aus den Normzitaten der Entscheidungen im Bestand ermittelt.
Inhaltsübersicht
- Eingangsformel
- § 1Einsichtnahme in das Transparenzregister
- § 2Registrierung im Transparenzregister, Registrierungsdaten und Nutzer
- § 3Identitätsnachweis bei Registrierung oder Einsichtnahme
- § 4Pflicht zur Mitteilung bei Änderung der Registrierungsdaten
- § 5Antrag auf Einsichtnahme
- § 6Berechtigung zur Einsichtnahme bei Antragstellung durch Behörden, Gerichte und Stellen nach § 2 Absatz 4 des Geldwäschegesetzes
- § 7Berechtigung zur Einsichtnahme bei Antragstellung durch Verpflichtete
- § 8Datenfernübertragung
- § 9Protokollierung der Einsichtnahme
- § 10Verarbeitung von Daten zur Gebührenabrechnung
- § 11Antrag auf Beschränkung der Einsichtnahme
- § 12Identitätsnachweis bei Stellung des Antrags auf Beschränkung der Einsichtnahme
- § 13Beschränkung der Einsichtnahme
- § 14Inkrafttreten, Außerkrafttreten