Gesetze / Transparenzregistereinsichtnahmeverordnung
TrEinV 2023§ 14 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Stand: 23.03.2023
Wird zitiert von 2
- VG Köln, 17.07.2024 – 13 K 5996/19Zitiert von 7
- VG Köln, 05.09.2024 – 13 K 5433/19Zitiert von 6
2 Entscheidungen zu § 14 TrEinV 2023 →
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Transparenzregistereinsichtnahmeverordnung vom 19. Dezember 2017 (BGBl. I S. 3984), die durch Artikel 11 des Gesetzes vom 25. Juni 2021 (BGBl. I S. 2083) geändert worden ist, außer Kraft.