Gesetze / Transparenzregistereinsichtnahmeverordnung

TrEinV 2023

§ 12 Identitätsnachweis bei Stellung des Antrags auf Beschränkung der Einsichtnahme

Stand: 23.03.2023

Bund2 Entscheidungen

Der wirtschaftlich Berechtigte belegt nach den Vorgaben der registerführenden Stelle bei Stellung des Antrags auf Beschränkung der Einsichtnahme seine Identität anhand geeigneter Nachweise nach § 3.

§ 11 § 13