Gesetze / Tierseuchenerreger-Einfuhrverordnung
TierSeuchErEinfVAnlage 2 (zu § 6)
Stand: 10.06.2019
Fundstelle des Originaltextes: BGBl. I 1988, 2227;
bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote
und Infektiöse Pustulöse Vulvovaginitis (IPV)
Änderungsverlauf
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23.05.1991 Ausfertigung
Anlage 2 aufgehoben und geändert und eingefügt durch Artikel 16 des Gesetzes vom 23. Mai 1991 (BGBl. I 1151)
BGBl. 1991 I S. 1151
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09.12.1988 Ausfertigung
Anlage 2 eingefügt und umnummeriert und aufgehoben durch Artikel 7 des Gesetzes vom 9. Dezember 1988 (BGBl. I 2225)
BGBl. 1988 I S. 2225
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20.12.1985 Ausfertigung
Anlage 2 geändert und umnummeriert und eingefügt durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20. Dezember 1985 (BGBl. I 2546)
BGBl. 1985 I S. 2546
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19.07.1983 Ausfertigung
Anlage 2 eingefügt durch Artikel 8 des Gesetzes vom 19. Juli 1983 (BGBl. I 958)
BGBl. 1983 I S. 958
Quelle öffnet die Stelle im Gesetzblatt, an der die Änderung angeordnet wurde; wo sich nur der ändernde Artikel sicher bestimmen lässt, öffnet der Knopf diesen Artikel. Gesetzgebungsmaterialien öffnet die amtliche Begründung zu genau dieser Regelungseinheit. Steht statt eines Knopfes nur die Fundstelle, liegt uns der Text dieser Ausgabe nicht vor.
Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.