Gesetze / Tierschutz-Versuchstierverordnung
TierSchVersV§ 44 Ordnungswidrigkeiten
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/TierSchVersV/44?asof=2019-06-10#abs-1 (1) Ordnungswidrig im Sinne des § 18 Absatz 1 Nummer 3 Buchstabe a des Tierschutzgesetzes handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/TierSchVersV/44?asof=2019-06-10#abs-2 (2) Ordnungswidrig im Sinne des § 18 Absatz 1 Nummer 3 Buchstabe b des Tierschutzgesetzes handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig
Änderungsverlauf
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11.08.2021 Ausfertigung
§ 44 geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 11. August 2021 (BGBl. I 3570)
BGBl. 2021 I S. 3570
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12.12.2013 Ausfertigung
§ 44 eingefügt durch Artikel 6 des Gesetzes vom 12. Dezember 2013 (BGBl. I 4145)
BGBl. 2013 I S. 4145
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