Gesetze / Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetz
TierNebG§ 11 (weggefallen)
Stand: 10.06.2019
Für § 11 TierNebG liegt kein Text vor.
Die Norm ist im Gesetz verzeichnet, aber die konsolidierte Textfassung enthält an dieser Stelle keinen Text — etwa weil sie aufgehoben oder noch nicht in Kraft getreten ist.
Wird zitiert von 6 Entscheidungen zu § 11 TierNebG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
- BGH, 01.10.2009 – VII ZR 183/08Zitiert von 6
- BVerwG, 17.05.2010 – 3 B 61.09Zitiert von 2
- BVerwG, 17.05.2010 – 3 B 62.09
- BVerwG, 17.05.2010 – 3 B 62/09Erfolglose Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die hoheitliche Entgeltkontrolle bei der Tierkörperbeseitigung Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- BVerwG, 17.05.2010 – 3 B 61/09Tierkörperbeseitigung; öffentlich-rechtliche Aufgabe; Entgeltgenehmigung
- VG Potsdam, 08.06.2011 – 9 K 116/08Zitiert von 2
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
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04.08.2016 Ausfertigung
§ 11 aufgehoben durch Artikel 1 des Gesetzes vom 4. August 2016 (BGBl. I 1966)
BGBl. 2016 I S. 1966
Quelle öffnet die Stelle im Gesetzblatt, an der die Änderung angeordnet wurde; wo sich nur der ändernde Artikel sicher bestimmen lässt, öffnet der Knopf diesen Artikel. Gesetzgebungsmaterialien öffnet die amtliche Begründung zu genau dieser Regelungseinheit. Steht statt eines Knopfes nur die Fundstelle, liegt uns der Text dieser Ausgabe nicht vor.
Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.