Gesetze / Trennungsgeldverordnung
TGV§ 7 Sonderfälle
Stand: 01.06.2020
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/TGV%201986/7#abs-1 (1) Anspruch auf Trennungsgeld besteht weiter, wenn sich aus Anlaß einer neuen Maßnahme nach § 1 Abs. 2 der neue Dienstort nicht ändert.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/TGV%201986/7#abs-2 (2) Nach einem Umzug, für den Umzugskostenvergütung nicht zu gewähren ist, darf das Trennungsgeld nicht höher sein als das bisherige.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/TGV%201986/7#abs-3 (3) Das Trennungsgeld kann ganz oder teilweise versagt werden, wenn die Führung der Dienstgeschäfte verboten ist oder infolge einer vorläufigen Dienstenthebung oder einer gesetzmäßig angeordneten Freiheitsentziehung der Dienst nicht ausgeübt werden kann. Das gilt nicht, wenn der Berechtigte auf Grund einer dienstlichen Weisung am Dienstort bleibt.
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/TGV%201986/7#abs-4 (4) Anspruch auf Trennungsgeld besteht nur, solange Anspruch auf Besoldung besteht; § 4 Absatz 7 bleibt hiervon unberührt.
Wird zitiert von 14 Entscheidungen zu § 7 TGV →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- OVG NRW, 25.06.2025 – 1 A 1714/22
- VG Köln, 20.07.2022 – 23 K 6286/20
- BVerwG, 03.03.2005 – 2 C 2.04Zitiert von 8
- VG Köln, 13.12.2021 – 15 K 2735/19Zitiert von 1
- OVG NRW, 14.07.2014 – 1 A 2441/12Zitiert von 2
- VG Hannover, 03.11.2015 – 13 A 2973/15Zitiert von 3
Zuletzt entschieden
- VG Köln, 19.06.2024 – 23 K 5721/21
- OVG NRW, 18.03.2024 – 1 A 173/22Zitiert von 6
- LAG Rheinland-Pfalz, 25.01.2023 – 7 Sa 148/22Zitiert von 1
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 7 TGV zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
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08.01.2020 Ausfertigung
§ 7 neu gefasst durch Artikel 12 des Gesetzes vom 8. Januar 2020 (BGBl. I 27)
BGBl. 2020 I S. 27
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29.11.2018 Ausfertigung
§ 7 geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 29. November 2018 (BGBl. I 2232)
BGBl. 2018 I S. 2232
Quelle öffnet die Stelle im Gesetzblatt, an der die Änderung angeordnet wurde; wo sich nur der ändernde Artikel sicher bestimmen lässt, öffnet der Knopf diesen Artikel. Gesetzgebungsmaterialien öffnet die amtliche Begründung zu genau dieser Regelungseinheit. Steht statt eines Knopfes nur die Fundstelle, liegt uns der Text dieser Ausgabe nicht vor.
Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.